Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Teilnahme an Angeboten/Veranstaltungen des Frauenzentrums e.V. erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen.

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Geschäftsbeziehungen und werden mit der Anmeldung anerkannt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Angebots/Vertrags geltende Fassung. Jede Anmeldung zu einer der Veranstaltungen des Frauenzentrums Rüsselsheim bedarf der Annahme durch das Frauenzentrum.

Die Angebote des Frauenzentrums richten sich, soweit nicht anders vereinbart und bekannt gegeben, ausschließlich an Frauen.

§ 2 Anmeldung/Rücktritt

Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich oder per Mail erfolgen. Nach erfolgter verbindlicher Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Zu Beginn eines Angebotes werden Teilnahmelisten ausgelegt, die von jeder Teilnehmerin zu unterschreiben sind. Diese Unterschrift gilt als rechtsverbindlich und berechtigt zur Kursteilnahme.

§ 3 Gebühren

Die Kursgebühren sind im voraus, in angekündigten und verabredeten Einzelfällen spätestens bis zum 2. Veranstaltungstermin zu entrichten. Die Bezahlung kann bar, durch Ãœberweisung oder Lastschrifteinzug erfolgen.

Der Regelsatz für 1 UE (45 Minuten) beträgt 3,75 Euro, kann im Einzelfall durch erhöhte Personal- und Sachkosten angehoben werden.

Aufwendungen für Arbeitsmaterialien sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten und müssen von den Teilnehmerinnen zusätzlich bezahlt werden.

Bei Sonderkursen und Maßnahmen im Auftrag von Dritten gelten die jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen.

Die Gebührenpflicht/Zahlungsverpflichtung entsteht mit der Annahme der Anmeldung durch das Frauenzentrum. Die Gebühren werden spätestens mit dem 2. Veranstaltungstermin fällig.

Wird eine Seminargebühr durch Dritte getragen (z.B. Agentur für Arbeit), so tritt die Teilnehmerin ihren Kostenanspruch gegen den Dritten ab.

Das Frauenzentrum erlaubt sich bei Einzelveranstaltungen wie beispielsweise Lesungen ein Eintrittsgeld bzw. einen Unkostenbeitrag zu erheben.

§ 4 Ermäßigungen

Teilnehmerinnen, die über ein geringes Einkommen verfügen (beispielsweise Studentinnen, Empfängerinnen von Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder II ) können im Einzelfall eine Ermäßigung von 30% auf die Teilnahmegebühr erhalten. Voraussetzung ist ein Nachweis.

Bei Entgelten von über 100 Euro kann Ratenzahlung gewährt werden. Die Modalitäten können im Einzelfall abgesprochen werden.

§ 5 Rücktritt

Bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann ohne Angabe von Gründen zurückgetreten werden, ohne dass Rücktrittsgebühren entstehen. Der Rücktritt muss schriftlich per Brief oder durch eine Email erklärt werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt und bei Rücktritt ab Beginn einer Veranstaltung sind die vollständigen Teilnahmegebühren zu entrichten.

Bei Rücktritt nach Beginn der Maßnahme kann die Kursgebühr abzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 20% dann erstattet werden, wenn eine Teilnehmerin nachrückt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die volle Kursgebühr durch das Frauenzentrum einzubehalten. Erfolgt ein Rücktritt aus wichtigem Grunde (z.B. Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme, Krankheit, berufsbedingte Gründe), so ist bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ein außerordentlicher Rücktritt zum Monatsende möglich. Das Frauenzentrum verpflichtet sich, gezahlte Teilnahmegebühren umgehend zu erstatten, wenn die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann.

Alle Kursangebote, die nicht durch Dritte beauftragt sind, bedürfen einer Mindestteilnehmerinnenzahl von 8. Die maximale Teilnehmerinnenzahl beträgt in der Regel 12, kann jedoch im Einzelfall je nach Angebot und Räumlichkeit angehoben werden.

§ 6 Haftung

Die Teilnehmerinnen sind gegen Unfall versichert, es besteht jedoch keine Sachkostenversicherung.

Teilnehmerinnen, die im Rahmen der Veranstaltungen technisches Gerät, Arbeitsmittel oder Einrichtungsgegenstände vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigen oder zerstören, haften persönlich für den Schaden.

Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung durch Personal beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden.

§ 7 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben und gespeichert.

§ 8 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Rüsselsheim.

§ 9 Verschiedenes

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform für ihre Gültigkeit.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.

§ 10 Inkrafttreten und Gültigkeit

Die Geschäftsbedingungen treten zum Dezember 2011 in Kraft.